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Ja, du kannst unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene bundeslandspezifische Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Dafür musst du eine Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche nachweisen können. Dann kann die Höhe der Förderung bei 50% der Ausbildungskosten liegen (Maximal 500 Euro). In Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein werden allerdings nur Ausbildungen unter 1000€ gefördert. Erfahre mehr: „Fördermöglichkeiten".

 

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