Das Kurskonzept Autogenes Training wurde bei der ZPP akkreditiert. Um Präventionskurse nach §20 SGB V anbieten zu können, musst du neben der entsprechenden Zusatzqualifikation einen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss vorweisen können. Mehr dazu: „Primärprävention nach §20 SGB V".