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Das Kurskonzept Autogenes Training wurde bei der ZPP akkreditiert. Um Präventionskurse nach §20 SGB V anbieten zu können, musst du neben der entsprechenden Zusatzqualifikation einen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss vorweisen können. Mehr dazu: „Primärprävention nach §20 SGB V".

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