Redaktionelle Richtlinien Warum du uns vertrauen kannst

Teilen

Um Präventionskurse nach §20 SGB V anbieten zu können, musst du neben der Zusatzqualifikation für den jeweiligen Bereich, einen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss vorweisen können. Erfahre mehr: „Primärprävention nach §20 SGB V".

 

Bisher sind keine Bewertungen vorhanden
| Zum Bewerten bitte einloggen

Ähnliche Artikel

Call 07732 987 92 0 ASG Hilfe
Hast Du Fragen?
Newsletter