Beliebte Ausbildungen
Ausbildungskategorie
Ausbildungsart
Bundesländer
Neueste Standorte
Um Präventionskurse nach §20 SGB V anbieten zu können, musst du neben der Zusatzqualifikation für den jeweiligen Bereich, einen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss vorweisen können. Erfahre mehr: „Primärprävention nach §20 SGB V".