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Die ZPP hat das Nordic Walking Trainer Kurskonzept akkreditiert. Um Präventionskurse nach §20 SGB V anbieten zu können, ist neben der Zusatzqualifikation ein staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss vorzuweisen. Erfahre mehr: "Primärprävention nach §20 SGB V".

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