Wennn du als Kursleiter Präventionskurse anbieten möchtest, bei denen deine Teilnehmer sich die Kosten anteilig von ihrer Krankenkasse erstatten lassen können, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
Wenn du eine unserer Ausbildungen absolvierst, die als §20 SGB V anerkannt deklariert ist, kannst du dich bei der Zertifizierung bei der Zentralen Prüfstelle Prävention auf unsere bei der ZPP hinterlegten und anerkannten Kurskonzepte berufen. Dies erleichtert deine Zertifizierung deutlich.
Diese Präventionskonzepte wurden von der ZPP nach dem aktuellen Leitfaden Prävention "Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung von §§ 20 und 20a SGB V" erfolgreich zertifiziert:
Im Rahmen deiner Ausbildung bei uns wirst du in das entsprechende Kursprogramm eingewiesen, das zur Anerkennung als Präventionsmaßnahme auf der Grundlage des § 20 SGB V berechtigt.
Zudem erhältst du in der Ausbildung die notwendigen Stundenbilder, in denen die Inhalte und Abläufe des Präventionskonzeptes aufgeführt sind. Exemplarische Auszüge findest du ansonsten auch vorab auf unserer Infoseite Stundenbilder - Zentrale Prüfstelle Prävention.