Personal Trainer: Stundenlohn & Verdienst

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Ein freiberuflicher Personal Trainer sollte mindestens 60 € pro Trainingsstunde verlangen! Wie viel ein Personal Trainer in der Fitnessbranche tatsächlich verdient, lässt sich nicht in einem fixen Jahres- oder Monatsbetrag darstellen. Gerade Berufseinsteiger verlangen oft zu geringe Stundensätze, um die eigene Selbständigkeit langfristig zu finanzieren.

 

In dem nachfolgenden Artikel erfährst du, weshalb der Stundensatz von 60 € als Einstiegsgehalt in die Selbstständigkeit aus wirtschaftlicher Sicht notwendig ist.

Der Unterschied zum Angestelltenverhältnis

Wenn Fitnesstrainer sich nach langjähriger Arbeit im Angestelltenverhältnis im Fitnessstudio oder in einer Gesundheitseinrichtung selbständig machen wollen, kalkulieren sie den Umsatz, den sie generieren möchten, häufig zu gering.

Dadurch stufen sie den Wert ihrer eigenen Dienstleistung unrealistisch niedrig ein und bieten sich zu günstig am Markt an. Dass das eher Einsteigern passiert, liegt an mangelnder Berufserfahrung und einer falschen Einschätzung der Marktverhältnisse.

Wenn wir davon ausgehen, dass ein Fitnesscoach oder Gesundheitstrainer im Angestelltenverhältnis ein Durchschnittsgehalt von etwa 2.400 € brutto verdient - selbstverständlich hängt diese Angabe ebenfalls von dem Qualitätsanspruch, der Firmengröße und den Aufgabengebieten des Trainers ab -, dann kommt er je nach Steuerklasse auf knapp 1.600 € Nettolohn pro Monat. Bei einer 38-Stunden-Woche bedeutet das einen Stundenlohn von etwas über 10 € netto.

Kein Wunder also, dass er den Stundensatz eines Personaltrainers von 50, 60 oder gar 80 € als unrealistisch einschätzt.

Anhand des folgenden Beispiels werden die Kosten für eine angebotene Trainerstunde verdeutlicht.

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Die Sicht aus der Selbständigkeit

Will der selbständige Personal Trainer nun auf das gleiche Gehalt wie der angestellte Fitnesstrainer bei üblichen 13 Monatsgehältern kommen, sieht die Rechnung schon ein bisschen anders aus:

Zum Jahresgehalt des angestellten Fitnesstrainers von 31.200 € (13 x 2.400 €) muss er erstmal zusätzlich den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung von etwa 20 % hinzurechnen.

Somit kommen wir auf einen Betrag von rund 37.440 €.

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Die Berechnung des Stundensatzes

Wenn wir nun bei 365 Jahrestagen die Wochenenden (103 Tage) und Feiertage (10 Tage) und den üblichen Urlaub (30 Tage) abziehen, bleiben noch 222 produktive Arbeitstage.

Davon ausgehend, dass der angestellte Trainer nie krank ist und keine Arbeitstage zugunsten von Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen muss, bleibt ein Verdienst an einem einzelnen Arbeitstag von 168 € (37.440 / 222).

So kommen wir auf einen Stundensatz bei einer 38-Stunden-Woche von 22 €.

Da allerdings nicht jede Arbeitsstunde eines Personaltrainers eine lukrative Trainerstunde ist, können wir diesen Wert nicht direkt übernehmen. Folgende Faktoren müssen zusätzlich beachtet werden.

1. Administrative Aufgaben

Der Personaltrainer muss neue Kunden anwerben, Rechnungen schreiben, seiner Buchführungspflicht nachgehen und sämtliche kaufmännische Aufgaben seines Geschäfts übernehmen. Wenn wir davon ausgehen, dass er 30 % seiner Arbeitszeit hierfür benötigt, kommen wir auf einen Stundensatz von etwa 29 €.

2. Geschäftskosten des Personaltrainers

Zusätzlich zu der eigenen Arbeitskraft muss der Personaltrainer Kosten für Werbemaßnahmen, Büro- und Trainingsausstattung, betriebliche Versicherung, Telekommunikation, Weiterbildungen, gegebenenfalls einen Geschäftswagen und die Anmietung von Trainingsräumen mit einbeziehen. Davon ausgehend, dass wir die Betriebsausgaben bei einem Wert von ebenfalls 30 % ansetzen, so liegt der Stundensatz nun bei etwa 38 €.

3. Steuerliche Abgaben

Da sich der Personaltrainer mit seiner Dienstleistung an den Endkunden richtet, muss er die Umsatzsteuer berücksichtigen und diese in seinem Angebot der Trainerstunden mit einbeziehen. Er kann die Umsatzsteuer zwar in seinem Wareneinkauf (zum Beispiel in der Beschaffung von Trainings- oder Büromaterial) geltend machen, jedoch muss er sie in seinem Dienstleistungsangebot aufführen und tragen. Somit kommen wir auf einen Stundensatz von knapp 46 €.

Aufschlag für unternehmerisches Risiko

Um seine Kosten also decken zu können und sich vergleichsweise in der Gehaltsspanne eines durchschnittlichen Angestellten im Bereich Fitnesstraining zu bewegen, muss der selbständige Personal Trainer in unserer Beispielrechnung mindestens 46 € für eine Trainerstunde verlangen.

Bei den Kosten einer Trainingsstunde von 60 € wird dem unternehmerischen Risiko seiner Selbständigkeit und seinem eingesetzten Eigenkapital ein Wert von 14 € pro Trainerstunde beigemessen.

Dabei hat er seine Altersvorsorge, eigene Krankheitsfälle sowie auch das Risiko einer schlechten Auftragslage und somit ausfallende Gewinne und nicht zuletzt auch seinen eigenen Lebensunterhalt selber zu tragen.

Aus diesem Grund sind die Kosten von mindestens 60 € für eine in Anspruch genommene Trainerstunde bei einem Personal Trainer nicht außergewöhnlich und absolut gerechtfertigt. ​

Hast du sogar das Personal Trainer Diplom* abgeschlossen und bereits Praxiserfahrung, kennst du deinen Marktwert ohnehin - und darfst entsprechend deiner Qualifikation und Kompetenz ruhigen Gewissens auch mehr verlangen!

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