PRESSEMITTEILUNG

Wer sich weiterbilden will, kann bares Geld sparen

Seit dem 01.07.2017 gelten vereinfachte Förderbedingungen bei der Bildungsprämie.

Finanzielle Förderung durch die Bildungsprämie

RADOLFZELL, 11.07.2017 – Die Bildungsprämie ist eine der beliebtesten Förderprogramme in Deutschland. Mit der Bildungsprämie lassen sich bis zu 50% der berufsbezogenen Weiterbildungskosten sparen. Um die Fördermittel in Anspruch zu nehmen, müssen bestimmte Förderkriterien erfüllt werden. Seit dem 01.07.2017 wurden die Bedingungen großzügiger ausgelegt, sodass mehr Menschen von dem Förderprogramm profitieren können.


Die neuen Förderbedingungen

Um einen Prämiengutschein zu erhalten, muss eine Erwerbstätigkeit im Umfang von mindestens 15 Stunden pro Woche nachgewiesen werden. Zudem gilt eine Höchstgrenze beim zu versteuernden Einkommen in Höhe von 20.000 Euro, beziehungsweise 40.000 Euro für steuerlich gemeinsam Veranlagte.

Neu ist, dass die Bildungsprämie jedes Jahr genutzt werden kann und nicht mehr wie zuvor alle zwei Jahre. Zudem wurden die Altersgrenzen aufgehoben, sodass ab sofort auch Personen unter 25 Jahren sowie Altersrentner und Pensionäre in den Genuss der Förderung kommen können.

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro.

Mit der letzten Novelle der Förderbedingungen wurde eine Höchstgrenze von 1.000 Euro für förderfähige Weiterbildungen eingeführt. Kostete eine Veranstaltung mehr, war diese nicht förderfähig. Nun ist diese Grenze zumindest für die meisten Bundesländer aufgehoben.

In Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können Prämiengutscheine weiterhin nur für Weiterbildungsmaßnahmen eingesetzt werden, wenn diese weniger als 1.000 Euro kosten. Entscheidend ist hierbei der Ort, an dem die Weiterbildung stattfindet und nicht der Wohnort des Teilnehmers. Bei Fernunterrichtsangeboten ist hingegen der Unternehmenssitz entscheidend.

Gegebenenfalls lohnt es sich für Menschen aus den genannten Bundesländern auf bundeslandspezifische Förderprogramme zurück zu greifen.

Anforderungen an Weiterbildungsunternehmen

„Damit Weiterbildungsanbieter die Prämiengutscheine annehmen können, müssen bestimmte Qualitätsanforderungen nachweislich erfüllt werden“, erklärt Steffen Kirchhoff, Ansprechpartner für Fördermittel bei der Akademie für Sport und Gesundheit. „Daher ist es sinnvoll, sich vorab bei dem Weiterbildungsinstitut zu erkundigen, ob die Bildungsprämie eingelöst werden kann.“

Die Bildungsprämie wird es noch bis Ende 2020 geben.

Weiterführende Informationen

Mehr Informationen zur Bildungsprämie und eine Übersicht der Beratungsstellen ist online unter www.bildungspraemie.info abrufbar. Zudem kann eine telefonische Beratung unter 0800 26 23 000 in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht der bundeslandspezifischen Förderprogramme findet sich unter relaunch.akademie-sport-gesundheit.de/foerderung.html.

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