Wenn du als Trainer oder Kursleiter einen Präventionskurs nach § 20 SGB V anbieten möchtest, musst du entsprechend dem aktuellen Leitfaden Prävention die im Handlungsfeld Bewegung geforderten fachlichen Mindeststandards erfüllen. Zudem ist eine Einweisung in das durchzuführende Programm verpflichtend. Aber keine Sorge, bei uns entspricht die Lizenz dieser Einweisung.
Wenn du Pilateskurse als Präventionskonzept anbieten möchtest, musst du gegenüber der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) eine einschlägige Ausbildung mit einem Umfang von 100 Unterrichtseinheiten (UE) nachweisen.
Um die geforderten 100 UE zu erreichen, kannst du bei uns zusätzlich zur Pilates Trainer Ausbildung (49 UE) die Ausbildung zur Fitnesstrainer B-Lizenz (126 UE) absolvieren. Somit erzielst du locker den geforderten Mindestumfang von 100 UE.
Sobald du die Ausbildungen erfolgreich absolviert und die Trainingsmethoden verinnerlicht hast, erhältst du von uns die Lizenz zum Pilates Trainer für Präventionskurse nach § 20 SGB V sowie natürlich zusätzlich die Fitnesstrainer B-Lizenz.
Mit der entsprechenden Grundausbildung (s.o.) erfüllst du die formalen Kriterien, um dein Pilates Präventionskonzept bei der ZPP anerkennen zu lassen.